Es ist erstaunlich wie der Bürgermeister reagieret (reagieren läßt) wenn Bürger sich bei Ihm beschweren. Hier ging es um Lärmbelästigung am Samstag vormittag. Ich stelle den Schriftverkehr anbei:
Sehr geehrter Herr Ebel,
die Mail des die Beschwerde führenden Bürgers ist hier angekommen und die Tatsache, dass Sie die Einstellung der Arbeiten veranlasst haben, auch. Die Antwort-Mail an den die Beschwerde führenden Bürger füge ich nachfolgend bei:
Sehr geehrte XXXXXXXX,
auf Ihre Mail vom heutigen Morgen möchte ich wie folgt antworten:
Ich kann verstehen, dass ein zum Ausruhen gedachtes und wohlverdientes Wochenende sicherlich nicht als erfreulich zu verbuchen ist, wenn in unmittelbarer Nähe Abbrucharbeiten ausgeführt werden. Jeder Bürger kann sich hier etwas Angenehmeres vorstellen.
Dies bedeutet aber nicht, dass die ausgeführten Arbeiten nicht zulässig wären - auch wenn Ihr Verständnis hierbei über die Grenzen hinaus belastet wurde.
Als Werktage werden rechtlich alle Tage mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen bezeichnet. Der Samstag gilt somit als Werktag - hier gibt es keine Einschränkungen was Bauarbeiten anbelangt. Es handelt sich bei einer Baustelle um einen zeitlich begrenzten Zustand.
Der Schutz der Mittagsruhe von z. B. 13:00-15:00 Uhr ist aus rechtlicher Sicht betrachtet ebenfalls nicht mehr existent. Dies macht auch Sinn, wenn man die Angelegenheit betriebswirtschaftlich betrachtet. An sonsten müssten ja alle Handwerker für 2 Stunden täglich eine Arbeitspause einlegen.
Geschützt ist der Nachtzeitraum von 6:00-22:00 Uhr. In dieser Zeit dürfen keine lärmträchtigen Arbeiten ausgeführt werden, die das Allgemeinwohl beeinträchtigen.
Zusätzlich weist der §7 der "Verordnung zur Einführung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung" in reinen,allgemeinen und besonderen Wohngebieten, ....aus, dass bestimmte Geräte und Maschinen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20:00 - 7:00 Uhr nicht betrieben werden dürfen.
Die angehängte Liste der eingeschränkt zu nutzenden Geräte führt auch "handgeführte Betonbrecher", also Presslufthämmer auf.
Diese dürfen somit nur an Werktagen in der Zeit von 7:00-20:00 Uhr betrieben werden.
Gleichwohl habe ich den Architekten davon in Kenntnis gesetzt, dass er nicht zwingend erforderliche, lärmintensive Arbeiten möglichst an Samstagen und in Mittagszeiten aussetzt.
Zum Verständnis möchte ich aber noch anfügen:
Die in diesem Jahr an gemeindeeigenen Gebäuden -im besonderen Schulen - anstehenden Arbeiten sollen möglichst in der Ferienzeit ausgeführt werden, um den Schulablauf so wenig wie möglich zu stören. Alle Arbeiten stehen unter großem Termindruck, ein Abschluss innerhalb der Ferien wird trotzdem nicht in allen Teilen möglich sein. Gleichwohl wird versucht möglichst viele Arbeiten in den Ferien auszuführen. So sind wir natürlich dankbar, wenn Firmen sich bereit erklären, auch an Samstagen zu arbeiten.
Auf Grund der Bitte eines Ratsherrn können zukünftig auch keine Arbeiten mehr eingestellt werden.
Zu den von Ihnen noch weiter aufgeführten Fragen / Informationen, besonders die Nutzung der Mülltonnen betreffend, muss ich noch hausintern nachfassen. Nach meinem Kenntnisstand ist die Nutzung aber lediglich der Schule vorbehalten. Brennendes Licht im Bereich der Umkleiden wird nach Umbau ebenfalls der Vergangenheit angehören, da der Umkleidebereich aller Vorraussicht nach mit Präsenzmeldern ausgestattet wird.
Was den Aufenthalt von Jugendlichen vor und hinter dem Schulgelände anbelangt sind uns zumindest in Teilen die Hände gebunden. Hier gehen zwar Kollegen vom Ordnungsamt regelmäßig Streife, aber personaltechnisch ist nur eine stichprobenhafte Kontrolle möglich.
Ich hoffe Ihnen besonders bzgl. der rechtlichen Grundlagen ausreichend geantwortet zu haben, auch wenn ich Ihnen hiermit keinen lärmfreien Samstag garantieren kann. Hierfür bitte ich um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXXXXXXXX
Sehr geehrter Herr Ebel, Sie erkennen nun sicher aus der Antwort von Herrn XXXXXX die Gesamtproblematik. Die die Arbeiten ausführenden Firmen bzw. Arbeiter sind angewiesen worden, die Arbeiten zügig fortzusetzen. Eine Unterbrechung der Arbeiten ist aus den genannten Gründen nicht möglich. Auf die Tatsache, dass Sie hier möglicherweise Ihre Kompetenzen überschritten haben, will ich nicht näher eingehen, da mir nicht bekannt ist, was Sie den vor Ort tätigen Arbeitern gesagt haben. Ich möchte jedoch noch einmal darauf hinweisen, dass die vor Ort tätigen Arbeiter darüber informiert wurden, dass sie Anweisungen nur aus dem Rathaus oder von ihrer Firma entgegen zu nehmen haben.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXX
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Ich habe die Namen aus rechlichen Gründen durch XXX ersetzt.
Sehr geehrter Herr Ebel,
die Mail des die Beschwerde führenden Bürgers ist hier angekommen und die Tatsache, dass Sie die Einstellung der Arbeiten veranlasst haben, auch. Die Antwort-Mail an den die Beschwerde führenden Bürger füge ich nachfolgend bei:
Sehr geehrte XXXXXXXX,
auf Ihre Mail vom heutigen Morgen möchte ich wie folgt antworten:
Ich kann verstehen, dass ein zum Ausruhen gedachtes und wohlverdientes Wochenende sicherlich nicht als erfreulich zu verbuchen ist, wenn in unmittelbarer Nähe Abbrucharbeiten ausgeführt werden. Jeder Bürger kann sich hier etwas Angenehmeres vorstellen.
Dies bedeutet aber nicht, dass die ausgeführten Arbeiten nicht zulässig wären - auch wenn Ihr Verständnis hierbei über die Grenzen hinaus belastet wurde.
Als Werktage werden rechtlich alle Tage mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen bezeichnet. Der Samstag gilt somit als Werktag - hier gibt es keine Einschränkungen was Bauarbeiten anbelangt. Es handelt sich bei einer Baustelle um einen zeitlich begrenzten Zustand.
Der Schutz der Mittagsruhe von z. B. 13:00-15:00 Uhr ist aus rechtlicher Sicht betrachtet ebenfalls nicht mehr existent. Dies macht auch Sinn, wenn man die Angelegenheit betriebswirtschaftlich betrachtet. An sonsten müssten ja alle Handwerker für 2 Stunden täglich eine Arbeitspause einlegen.
Geschützt ist der Nachtzeitraum von 6:00-22:00 Uhr. In dieser Zeit dürfen keine lärmträchtigen Arbeiten ausgeführt werden, die das Allgemeinwohl beeinträchtigen.
Zusätzlich weist der §7 der "Verordnung zur Einführung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung" in reinen,allgemeinen und besonderen Wohngebieten, ....aus, dass bestimmte Geräte und Maschinen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20:00 - 7:00 Uhr nicht betrieben werden dürfen.
Die angehängte Liste der eingeschränkt zu nutzenden Geräte führt auch "handgeführte Betonbrecher", also Presslufthämmer auf.
Diese dürfen somit nur an Werktagen in der Zeit von 7:00-20:00 Uhr betrieben werden.
Gleichwohl habe ich den Architekten davon in Kenntnis gesetzt, dass er nicht zwingend erforderliche, lärmintensive Arbeiten möglichst an Samstagen und in Mittagszeiten aussetzt.
Zum Verständnis möchte ich aber noch anfügen:
Die in diesem Jahr an gemeindeeigenen Gebäuden -im besonderen Schulen - anstehenden Arbeiten sollen möglichst in der Ferienzeit ausgeführt werden, um den Schulablauf so wenig wie möglich zu stören. Alle Arbeiten stehen unter großem Termindruck, ein Abschluss innerhalb der Ferien wird trotzdem nicht in allen Teilen möglich sein. Gleichwohl wird versucht möglichst viele Arbeiten in den Ferien auszuführen. So sind wir natürlich dankbar, wenn Firmen sich bereit erklären, auch an Samstagen zu arbeiten.
Auf Grund der Bitte eines Ratsherrn können zukünftig auch keine Arbeiten mehr eingestellt werden.
Zu den von Ihnen noch weiter aufgeführten Fragen / Informationen, besonders die Nutzung der Mülltonnen betreffend, muss ich noch hausintern nachfassen. Nach meinem Kenntnisstand ist die Nutzung aber lediglich der Schule vorbehalten. Brennendes Licht im Bereich der Umkleiden wird nach Umbau ebenfalls der Vergangenheit angehören, da der Umkleidebereich aller Vorraussicht nach mit Präsenzmeldern ausgestattet wird.
Was den Aufenthalt von Jugendlichen vor und hinter dem Schulgelände anbelangt sind uns zumindest in Teilen die Hände gebunden. Hier gehen zwar Kollegen vom Ordnungsamt regelmäßig Streife, aber personaltechnisch ist nur eine stichprobenhafte Kontrolle möglich.
Ich hoffe Ihnen besonders bzgl. der rechtlichen Grundlagen ausreichend geantwortet zu haben, auch wenn ich Ihnen hiermit keinen lärmfreien Samstag garantieren kann. Hierfür bitte ich um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXXXXXXXX
Sehr geehrter Herr Ebel, Sie erkennen nun sicher aus der Antwort von Herrn XXXXXX die Gesamtproblematik. Die die Arbeiten ausführenden Firmen bzw. Arbeiter sind angewiesen worden, die Arbeiten zügig fortzusetzen. Eine Unterbrechung der Arbeiten ist aus den genannten Gründen nicht möglich. Auf die Tatsache, dass Sie hier möglicherweise Ihre Kompetenzen überschritten haben, will ich nicht näher eingehen, da mir nicht bekannt ist, was Sie den vor Ort tätigen Arbeitern gesagt haben. Ich möchte jedoch noch einmal darauf hinweisen, dass die vor Ort tätigen Arbeiter darüber informiert wurden, dass sie Anweisungen nur aus dem Rathaus oder von ihrer Firma entgegen zu nehmen haben.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXX
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Ich habe die Namen aus rechlichen Gründen durch XXX ersetzt.
der rote jochen | 05. Juli 09 | Topic Politik | 0 Kommentare
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